Stand: 01.01.2022
I. Allgemeines
1. Silvia Strassner/ Silvia-Art Photography wird im folgenden Text als „Fotograf“ bezeichnet, der Vertragspartner/Auftraggeber wird als „Kunde“ bezeichnet. Die Bezeichnung „Dritte“ beschreibt Personen bzw. Unternehmen die in keinem Verhältnis zum Fotografen innerhalb des jeweiligen Auftrages stehen.
2. Die Fotografin erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt). Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit.
3. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
4. “Dateien” im Sinne dieser AGB's sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (jpg als Daten, Fachabzüge…)
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
II. Angebotslegung und Auftragserteilung
1. Angebote der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich oder mündlich und wird erst durch die Bestätigung der Fotografin verbindlich.
III. Urheberrechtliche Bestimmungen
1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht (nicht exklusive und nicht ausschließliche) übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und nur innerhalb der vereinbarten Grenzen. Im Zweifel ist der in der Auftragsbestätigung angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte, wie es dem offengelegten Zweck des erteilten Auftrages entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
Privatpersonen erhalten die Nutzungsbewilligung für den privaten, nicht kommerziellen Zweck (z.B. Selbstbestellung von Abzügen, Veröffentlichung auf der eigenen Homepage oder in Sozialen Medien).
Für Unternehmen gilt die Verwendung der Bilddateien ausschließlich für den vertraglich definierten Verwendungszweck.
5. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
6. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Foto: © Silvia Strassner oder Foto: Silvia-Art Photography
7. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
8. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Übergabe, Archivierung
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen ect. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
2. Die Fotografin behält sich vor, technisch und gestalterisch fehlerhaftes Bildmaterial auszusortieren. Die Ausgabe der laut Angebot inkludierten bearbeiteten digitalen Bilddateien erfolgt im JPG-Format, auf Wunsch und Auftrag weboptimiert mit Wasserzeichen (1000 px lange Kante/72 dpi) und druckfähig in maximaler Bildqualität ohne Wasserzeichen - Hochauflösend (300 dpi).
3. Die Vergütung erfolgt nach Auftragsausführung, also am Tag des Shootings. Berechnet wird der Preis des gewählten Paketes. Über den Paketpreis hinausgehende Lichtbilder werden nach Auswahl der Bilder aus der Onlinegalerie gesondert berechnet.
4. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
5. Die Übergabe der fertigen Bilddateien erfolgt per Downloadlink. Die Bilddateien werden auf einen Server geladen und können von dort mindestens 4 Wochen lang heruntergeladen werden. Der entsprechende Downloadlink wird per email an den Auftraggeber versendet. Andere Übergabeformen (USB-Stick, postalischer Versand etc.) sind separat zu vereinbaren und preislich nicht inkludiert.
Für Privatpersonen gilt: Der Downloadlink wird erst nach Zahlungseingang freigegeben (siehe Pkt. II.5.).
6. Die Aufbewahrung der Bilddaten erfolgt von der Fotografin ohne jegliche Gewähr. Im Falle des Verlusts oder Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
IV. Kennzeichnung
1. Die Fotografin ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise, auch auf der Vorderseite, mit ihrer Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte.
V. Ansprüche Dritter
1. Für die Einholung erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält die Fotografin diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild sowie von Verwendungsansprüchen. Die Fotografin garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke
2. Verlust und Beschädigung
3. Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung von hergestellten Aufnahmen haftet die Fotografin – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Dritte (Labors etc.) haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
VI. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
3. Vereinbarte Termine für Hochzeiten/Events bedürfen zur Terminfreihaltung einer Reservierungsgebühr von 20% des vorliegenden Angebotes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.
4. Bei Terminbuchungen zu Angebotsaktionen ohne rechtzeitige Terminabsage werden dem Auftraggeber bei Nichtzustandekommen des Fototermines grundsätzlich 35,- Euro Stornierungsgebühr in Rechnung gestellt.
5. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung begleicht .
6. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
VII. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzungwesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Bilder, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach sechs Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung von Dateien und Bildern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
VIII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Nach dem Shooting stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine Online-Galerie (Picdrop.de) für 14 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann.
2. Nachdem die Auswahl getroffen ist, ist die restliche Zahlung zu leisten. Der Fotograf verpflichtet sich, nach Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich abzuarbeiten und die Bilder dem Auftraggeber zukommen zu lassen.
3. Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
4. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
Storno ab der Vertragsvereinbarung bis 8 Tage vor dem gebuchten Termin : 25%
Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %,
ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
IX. Vorzeitige Auflösung
Die Fotografin ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung der Fotografin weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich ist.
X. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zubehandeln.
X. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2.
· Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
· Der Fotograf behält sich laut Urheberrecht jedoch vor, der Veröffentlichung der Bilder im Internet nicht zuzustimmen, z.B. wenn er selber die Bilder nicht öffentlich zeigen und somit nicht in sein Portfolio aufnehmen darf
· Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht Teil des Angebotes ist.
3. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.
XI. Lieferzeiten und Reklamationen
1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 2 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Sämtliche Arbeiten werden von uns mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so können wir keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen. Farbkorrekte Abzüge können über uns erworben werden.
XII. Lizenzhonorar
Die Fotografin ist sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht - berechtigt von ihr hergestellt Lichtbilder zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecke der Fotografin seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche. Aktfotos und Bilder die Nacktheit zeigen, bedürfen in jedem Fall die Zustimmung des Privatkunden.
XIII. Zahlungsbedingungen
1. für Privatkunden gilt: Die Rechnung wird nach dem Shooting ausgestellt und per email elektronisch als PDF-Dokument verschickt. Nach Zahlungseingang erhält der Auftraggeber den Zugangslink zu einer Online-Galerie, aus der er sich seine Wunschbilder auswählen kann. Die Anzahl der Inklusiv-Bilder richtet sich nach dem abgeschlossenen Vertrag (Angebot / ausgewähltes Paket).
2. für Unternehmen gilt: Bei Auftragserteilung ist keine Akontozahlung vorgesehen, es sei denn im Angebot/der Auftragsbestätigung ist eine entsprechend schriftliche Forderung vermerkt. In jedem Fall ist die Rechnung bzw. das Resthonorar nach Rechnungslegung per Überweisung auf das Konto der Fotografin einzuzahlen. Überweisungsdetails und Zahlungsziele sind auf der Rechnung vermerkt. Rechnungen werden ausschließlich elektronisch im PDF-Format versandt. Ein postalischer Versand erfolgt nur auf Kundenwunsch und ist preislich nicht inkludiert.
3. Sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, sind die Rechnungen ohne jeden Abzug binnen 7 Tagen ab Rechnungserhalt zur Zahlung fällig und spesenfrei zu überweisen.